Drogendealer, Kinderschänder, Babyschläger
finden sich so leicht einen Anwalt,
bis in die letzte Instanz.
Ja, die Anwälte laufen solchen Kreaturen nach !
Grosseltern, haben für Ihr Enkel keinen
mutigen Anwalt gefunden, nicht einmal
für eine Amtshaftungsklage.
Wie ist das zu erklären ?
WIR WAREN IM BUNDESKANZLERAMT UND
HABEN UNS AN DEN BUNDESPRÄSIDENTEN
GEWANDT UND UM HILFE GESUCHT.
WIR HABEN VON ALLEDEM WAS IM GESETZ
GESCHRIEBEN STEHT UND WER DAFÜR
VERANTWORTLICH IST, NICHTS GEMERKT!!
DIE ANTWORTEN BESTEHEN AUS, VERSTRÖSTUNGEN,
VERHÖHNUNGEN UND SICH UNWISSEND,
ODER SICH FÜR NICHT ZUSTÄNDIG ERKLÄREN;
DORT WO DIE KINDER ENTWURZELT UND ZERSTÖRT
WERDEN, WERDEN AUCH DIE FAMILIEN ZERSTÖRT,
DORT WO DIE FAMILIEN ZERSTÖRT WERDEN, WIRD
AUCH DER GESUNDE, FUNKTIONIERENDE STAAT ZERSTÖRT!!
WIE SIEHT ES IN DER PRAXIS AUS ?
SO VIELES IST SO SCHÖN NIEDERGESCHRIEBEN !
Inobhutnahme durch das Jugendamt - Anmerkungen:
vor Allem in Fällen, in denen das Jugendamt den Entzug des Sorgerechts
betreibt, Kinder gewaltsam aus Familien herausnimmt und in Heime oder
Pflegefamilien verbringt oder eine solche Maßnahme beabsichtigt.
In Fällen, wo eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern offensichtlich ist oder
konkret bevorsteht, sind die Möglichkeiten, auf das Ergebnis des Verfahrens
Einfluss zu nehmen, relativ gering. In den Fällen, in denen in Wirklichkeit gar
keine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder die sich in einer „Grauzone“
befinden, muss versucht werden, die Kindeswegnahme zu verhindern.
In dieser Situation benötigen Eltern unbedingt anwaltliche Hilfe.
Auch mit dem Jugendamt sollten dann keine Gespräche ohne
(anwaltlichen) Beistand geführt werden.
Jugendämter machen beim Kinderschutz schnell gravierende Fehler.
Die gewaltsame Trennung der Kinder von ihren Familien und eine manchmal
nicht wieder gut zu machende Traumatisierung und massive psychische
Belastung der gesamten Familie ist die Folge. Es droht auch ein sozialer
Imageverlust („…da wird schon was vorgefallen sein, ohne Not greift das
Jugendamt doch nicht ein…“) mit entsprechender Gerüchtebildung in
Nachbarschaft, Kollegenkreis, Vereinen und gesamtem örtlichen Umfeld.
Sobald erste Anzeichen für eine solche ungerechtfertigte Maßnahme
bestehen, muss sofort gehandelt und - effektiv - gegengesteuert werden.
Die Familiengerichte folgen nämlich in ihren Entscheidungen meist den ersten
Behauptungen und Einschätzungen des Jugendamtes, obwohl diese oft noch
gar nicht bewiesen sind, sondern nur Vermutungen oder sogar von vornherein
Falschangaben vorliegen. Gar nicht selten werden Eltern von böswilligen
Personen gemobbt, die dem Jugendamt anonyme Gefährdungsmeldungen
zuspielen. Sogar böswilligen und falschen Behauptungen gehen die
Jugendämter sofort nach.
Eltern können also, ohne irgend eigenen tatsächlichen Anlass gegeben zu
haben, in so ein Verfahren hineingezogen werden.
Es kann jede Familie treffen.
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Im Familiengerichtsverfahren wird für das Kind ein Verfahrensbeistand bestellt.
Dieser folgt oft - fast schon automatisch und unkritisch - der Meinung des
Jugendamtes, obwohl er eigentlich unabhängig sein soll und ausschließlich für
die Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes bestellt ist. Wer
der Meinung des Familiengerichts bzw. des Jugendamtes häufiger widerspricht,
wird nicht gerne wieder als Verfahrensbeistand bestellt. Mancher
Verfahrensbeistand ist von diesen Einkünften aber faktisch wirtschaftlich
abhängig (etliche Rechtsanwälte leben fast nur noch von solchen "Mandaten").
Folglich üben manche Verfahrensbeistände ihr Amt - im Ergebnis - nicht
wirklich unabhängig und auch nicht im Interesse des Kindes aus.
Nicht selten werden Eltern mehr oder weniger zur Mitwirkung an einem
„familienpsychologischen“ Gutachten gezwungen, obwohl sie erzieherisch gar
keine, oder nur völlig unerhebliche Defizite haben. Eltern sind nie „perfekt“.
Mit dem Gutachten soll dann geklärt werden, ob die Eltern „erziehungsfähig“
sind (was immer das bedeuten soll - eine wissenschaftliche Definition für
„Erziehungsfähigkeit“ gibt es gar nicht).
Oft wird von den Familiengerichten übersehen, dass niemand zur
Mitwirkung an seiner eigenen Begutachtung gezwungen werden darf.
Auch wird gerne übersehen, dass der Staat (!) verpflichtet ist, vor einem Eingriff
zu beweisen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Der Staat ist in der ersten Beweispflicht.
Eltern müssen also nicht zuerst einmal umgekehrt beweisen, dass bei ihnen
„alles in Ordnung“ ist. Gutachten zur Feststellung der Erziehungsfähigkeit
werden dennoch fast immer eingeholt. Also wird vorher oft gar nicht ernsthaft
geprüft, ob überhaupt Beweise für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Vielmehr wird alles vom Gutachten abhängig gemacht und dem Gutachter
zugeschoben. Der Sachverhalt wird - obwohl das Gericht von Amts wegen
ermitteln muss - oft nicht richtig ermittelt sondern vielmehr durch eine
gutachterliche Überprüfung der Eltern ersetzt.
Der Gutachter entscheidet faktisch alleine über das Verfahrensergebnis.
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Es gibt dafür regelrechte Gutachten- Unternehmen, so die „GWG“ in Königstein.
Auch die Gutachter sind häufig finanziell von den Familiengerichtsaufträgen
abhängig und produzieren in der Folge oft nicht nur unbrauchbare Gutachten,
sondern bestätigen einfach - ohne ausreichende Feststellungen und
Begründung - die schon vorher offenkundig feststehende Meinung von
Jugendamt, Verfahrensbeistand und Familiengericht.
Die Familiengerichte überprüfen die Gutachten nicht ausreichend.
Fast jeder streitige Verkehrsunfall wird vor deutschen Gerichten intensiver
aufgeklärt, als die Frage, ob die Voraussetzungen für die Inobhutnahme eines
Kindes vorliegen.
Im Gegensatz zum beschädigten Auto steht aber die Familie unter besonderem
Schutz laut Artikel 6 des Grundgesetzes.
Den Eltern stehen also im familiengerichtlichen Verfahren zahlreiche
potenzielle Gegner gegenüber, die regelmäßig zusammen arbeiten.
Das wird leicht unterschätzt. Manche Eltern, die im Recht sind oder sich im
Recht fühlen, vertrauen darauf, dass die Beteiligten im familiengerichtlichen
Verfahren das auch so erkennen werden („Der Familienrichter wird schon
erkennen, dass sich das Jugendamt irrt!“) und führen die Verfahren
selbstbewusst und „siegessicher“ auf eigene Faust. Sie vertrauen auf eine
rechtmäßige und korrekte Arbeit von Behörden und Familiengericht. Sie
erwarten, dass Jugendamt und Familiengericht sie respektieren und ernst
nehmen. Sie erwarten, dass das Jugendamt als öffentliche Behörde korrekt und
wahrheitsgemäß vorträgt. Leider sieht die Wirklichkeit oft anders aus.
Dann machen Eltern ernüchternde und schockierende Erfahrungen mit
Jugendamt und Justiz.
Manchmal ist es bereits schwierig, einen geeigneten Rechtsanwalt für das
Verfahren zu finden. Die Gegenstandswerte für die Verfahren sind gering (meist
zwischen 3.000 und 5.000 Euro) und der Arbeitsaufwand für den Rechtsanwalt
regelmäßig groß. Die gesetzlichen Gebühren sind zu niedrig. Folglich scheint
schon nicht jeder Rechtsanwalt bereit zu sein, den hohen Arbeitsaufwand bei
zugleich niedrigen Gebühren zu erbringen. Zynisch darf man fragen, ob der
Gesetzgeber das möglicherweise beabsichtigte? Ansonsten hätte er, zumal
massive Eingriffe in Grundrechte der Familie betroffen sind, angemessene
Gegenstandswerte festsetzen müssen. Auch Gebührenvereinbarungen sind
nicht immer machbar.
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Da es sich um eine Spezialmaterie handelt, verfügt auch nicht jeder
Rechtsanwalt über einschlägiges Wissen und Erfahrung.
Der Rechtsanwalt muss - falls notwendig - bereit sein, offensiv gegen das
Jugendamt, gegen Verfahrensbeistand und gegen Gutachter vorzugehen.
Macht er dies nicht, sind die Verfahren meist schon verloren, bevor sie richtig
begonnen haben. Rechtsanwälte haben an ihrem Familiengericht in ihren
anderen Familiensachen immer wieder mit den gleichen Jugendamts-
Mitarbeitern, Verfahrensbeiständen, Gutachtern und Familienrichtern zu tun.
Da ist die Versuchung verständlicherweise groß, keine allzu offensiven und
harten Auseinandersetzungen zu führen, weil der Rechtsanwalt glaubt, auf das
Wohlwollen dieser Personen immer wieder einmal angewiesen sein zu müssen.
Der offensive Einsatz des Rechtsanwaltes für die Familie kann sich für ihn in
anderen familienrechtlichen Verfahren nachteilig auswirken.
Der Rechtsanwalt muss sich - als unabhängiges Organ der Rechtspflege -
dafür stark machen, dass das Verfahren für Kind und Eltern fair und
rechtmäßig verläuft. Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen.
01/2014
Profil eines Triebtäters :
Triebtäter sind in Ihrer Intelligenz, was die Befriedigung
Ihrer perversen Triebe anbelangt, oft hoch ein zu schätzen.
Sie sind Meister im Manipulieren und denken und planen
weit voraus.
Nach außen hin sind sie besonders freundlich oder hilfsbereit;
Sie geben sich besondere Mühe auf Andere und Ihre Umwelt
ab zu lenken. Sie benützen alle erdenklichen Mittel, voran
Drogen, Druckmittel aller Art und Versprechungen gegenüber
Kindern. Es gelingt ihnen immer wieder Andere davon zu
überzeugen, das Sie liebenswerte und unschuldige Bürger sind.
Auch verstehen Sie es, wenn Sie durchschaut worden sind,
auf Ihre Gegner andere auf zu hetzen und vor allem sich als
Opfer dar zu stellen. Die Welt um Sie herum ist schlecht,
Sie selbst sind unschuldig und werden verleumdet.
Viele sind naiv genug und fallen darauf herein und helfen
solchen Monstern noch.
TRIEBTÄTER ZERSTÖREN DAS DASEIN EINES KINDES
NACHHALTIG FÜR IHR GANZES LEBEN!!!
DER TÄTER WIRD, WENN ES ÜBERHAUPT ZU
EINER ANKLAGE KOMMT, MAXIMAL MIT 2 JAHREN
GEFÄNGNIS BESTRAFT UND MIT EINER
WIRKUNGSLOSEN THERAPIE
VORZEITIG ALS GEHEILT ENTLASSEN !